In der Objektreinigung werden eine Vielzahl an Maschinen eingesetzt. Eine Pflege und Reinigung der Arbeitsgeräte sowie einen sachgemäßen Umgang mit den Geräten sollte ein Standard für alle Mitarbeiter sein. Ein unsachgemäßer Umgang mit schlecht gewarteten Maschinen und Geräten können Schäden hervorrufen.
BSP:
- Kosten für Reparatur erhöhen
- Menschen gefährden (Personal) / Man muss Unfälle befürchten
- Arbeitszeiten verlängern
- Reparatur od. Beschaffung von Ersatzgeräten
- Es könnte dadurch ein negativer Eindruck beim Kunden entstehen
- Die fachlichen Ausführungen der Arbeit / Termine können nicht eingehalten werden
Richtlinien für Maschinen:
Seit dem 29.12.2009 müssen laut der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft auf Maschinen an einem Typenschild angebracht sein
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
- Bezeichnung der Maschine
- CE-Kennzeichnung
- Baureihen- oder Typenbezeichnung, ggf. Seriennummer
- Baujahr, d.h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.
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